Arbeitsvertrag Jeder Minijob sollte schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden. Dieser muss Informationen über die Arbeitszeit, den Stundenlohn, den Beginn des Arbeitsverhältnisses und andere relevante Bedingungen für die Beschäftigten enthalten.
Meldung bei der Zentrale Der Arbeitgeber muss den geringfügigen Job anmelden und Beiträge zur Sozialversicherung abführen.
Entgeltabrechnung Der Arbeitgeber muss eine Entgeltabrechnung erstellen, die den Minijobbern zur Verfügung gestellt wird. Diese Abrechnung sollte detaillierte Informationen über das monatliche Entgelt und etwaige Abzüge enthalten.
Aufzeichnung von Arbeitsstunden Es ist wichtig, die Arbeitszeiten des Minijobbers genau zu dokumentieren. Dies kann durch Zeiterfassungssysteme, Stempeluhren oder handschriftliche Protokolle erfolgen.
Auszahlung des Mindestlohns Der Minijobber muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Die genaue Höhe kann sich ändern, daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
Aufbewahrungspflicht Alle Unterlagen und Dokumentationen im Zusammenhang mit der geringfügigen Beschäftigung müssen vom Arbeitgeber mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Kontrolle und Sanktionen Die Finanzbehörden und die Deutsche Rentenversicherung können Stichprobenkontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. Verstöße gegen die Protokollierungspflicht können zu Geldbußen und rechtlichen Konsequenzen führen.