Die Arbeitszeit im Fokus: Das müssen Sie über das BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung wissen

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Inhaltsverzeichnis


In Deutschland besteht ab sofort eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung wurde in Deutschland umgesetzt und betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) überholt nun mit seinem Grundsatzurteil den Gesetzgeber und stellt klar: Die gesamte Arbeitszeit muss ab sofort dokumentiert werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Arbeitgeber ein objektives, verlässiges und zugängliches System zur Zeiterfassung der Arbeitszeiten in ihrem Unternehmen einführen.

BAG-Urteil: Die wichtigsten Fakten im Überblick


  • Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. September 2022: Die Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung gilt bereits jetzt und für alle Unternehmen, ohne Ausnahmen.
  • Die BAG-Entscheidung stützt sich auf das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019. Nach dem Stechuhr-Urteil müssen sämtliche Arbeitsstunden lückenlos und systematisch dokumentiert werden, mit Anfangs- und Endzeiten sowie Pausen.
  • Der Gesetzgeber hat noch keine klaren Regelungen getroffen. Die Rechtsprechung hat den Gesetzgeber quasi „überholt“. Aus Expertensicht ist der Gesetzgeber durch das neue Urteil in Zugzwang geraten und muss schnell handeln.
  • Das Urteil zur 1 ABR 22/21 wird sich massiv auf flexible Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit auswirken.

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Hintergründe und Motive des BAG-Urteils

Die Zunahme von flexiblen Arbeitsmodellen und die vermehrte Digitalisierung haben dazu geführt, dass die traditionelle Zeiterfassung an Bedeutung verloren hat. Arbeitnehmer waren oft gezwungen, Überstunden zu leisten, ohne angemessen dafür entlohnt zu werden. Das BAG-Urteil soll diesem Missstand entgegenwirken und den Schutz der Arbeitnehmerrechte stärken. Es hat somit den Zweck, die bestehenden Gesetze und Verordnungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es ist ein Schritt in Richtung einer gerechteren und transparenteren Arbeitswelt, in der die Arbeitszeiten fair erfasst und vergütet werden.

BAG Arbeitszeiterfassung: Das Urteil des Höchstgerichts im Detail


Anlass der Grundsatzentscheidung war ein Streit um die Kompetenzen eines Betriebsrats im Rahmen der Mitbestimmung.

Konkret wollte der Betriebsrat einer Klinik die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung erzwingen. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage des Bundesrats mit der Begründung ab, dass der Betriebsrat kein Initiativrecht auf die Einführung eines Zeiterfassungssystems hat. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht besteht nach Ansicht des Gerichts nur, wenn und soweit „die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist“. Das Initiativrecht des Betriebsrats ist laut dem Gericht im konkreten Fall nicht gegeben, weil die Klinik gesetzlich ohnehin zu einer umfassenden Arbeitszeiterfassung verpflichtet ist.

Das Bundesarbeitsgericht stellte daher fest, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten ab sofort und für alle Arbeitgeber besteht. Arbeitgeber/-innen müssen laut dem Urteil ein System einführen, mit dem gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten dokumentiert wird. Das BAG äußert sich aber nicht über die Form der Zeiterfassung, gibt aber vor, dass die benutzten Erfassungssysteme objektivverlässlich und zugänglich sein müssen.

Inken Gallner, Präsidentin des BAG, stützte sich im Urteil auf die EuGH-Judikatur und führte aus, dass – bei einer Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetz nach Maßgabe des EuGH – eine klare Pflicht zur umfassenden Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer besteht. Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann fordert nun eine schnelle Umsetzung des BAG-Urteils. Laumann sagte zu dem Urteil, dass er nie verstanden hatte, wie bei Menschen, die nach Stundenlohn bezahlt werden, die Arbeitsstunden nicht vom Gesetz her aufgeschrieben werden müssen.

Auswirkungen des BAG Urteils auf Vertrauensarbeit


Die Einführung der Arbeitszeiterfassungspflicht hat jedoch Auswirkungen auf die Flexibilität und Freiheit, die mit der Vertrauensarbeitszeit verbunden sind. Das Vertrauen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer wird möglicherweise durch die detaillierte Erfassung der Arbeitszeit und die verstärkte Kontrolle beeinträchtigt. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden und ihre Autonomie einzubüßen.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Umsetzung des BAG-Urteils zu berücksichtigen ist, betrifft mobile Arbeit und Homeoffice. Im Zuge der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen verstärkt auf diese Arbeitsmodelle gesetzt. Vertrauensarbeitszeit wurde dabei oft als Grundlage genutzt, um Arbeitnehmern die Freiheit zu geben, ihre Arbeit flexibel und eigenverantwortlich zu erledigen. Das Urteil stellt nun sicher, dass auch bei der mobilen Arbeit und im Homeoffice die Arbeitszeiten erfasst werden müssen.

Für Unternehmen, die bereits Vertrauensarbeitszeit praktizieren, bedeutet dies eine Anpassung ihrer Prozesse und Systeme.

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamten Arbeitszeiten. Die aktuelle Zeiterfassungspflicht gilt für alle Betriebe, unabhängig wie groß, oder ob ein Betriebsrat existiert oder nicht. Eine Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung wird es möglicherweise für leitende Arbeitskräfte in Führungspositionen geben, die ihre Arbeitszeit selbständig einteilen können und keinen arbeitsrechtlichen Schutz benötigen.

Auswirkungen auf den Arbeitnehmern

Die Pflicht zu den Arbeitszeiterfassungen bietet den Arbeitnehmern mehr Transparenz und Schutz in Unternehmen. Durch die systematische Erfassung der Arbeitszeiten können sie nachvollziehen, wie viel Zeit sie tatsächlich für ihre Arbeit aufwenden. Dies erleichtert die Durchsetzung von Überstundenausgleich, Mindestlohnansprüchen und die Einhaltung von Pausenzeiten. Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, ihr Arbeitspensum besser zu kontrollieren und eine gesündere Work-Life-Balance zu erreichen.

Auswirkungen des Urteils auf den Dienstgeber

Das BAG-Urteil stellt Dienstgeber vor neue Herausforderungen. Sie müssen geeignete Systeme und Prozesse in ihrem Unternehmen implementieren, um die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Dies kann eine Anpassung der bestehenden Arbeitszeitmodelle, die Einführung neuer Software oder die Schulung der Mitarbeiter erfordern. Sie sollten sich auch mit den rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung vertraut machen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Vorteile für Arbeitgeber

Obwohl das Urteil anfangs als zusätzliche Belastung für Arbeitgeber erscheinen mag, bietet es auch Vorteile. Durch die systematische Erfassung der Arbeitszeit erhalten Arbeitgeber einen detaillierten Überblick über die Produktivität und Auslastung ihrer Mitarbeiter. Dies ermöglicht eine effektive Planung von Ressourcen und Arbeitsabläufen. Darüber hinaus kann die rechtssichere Erfassung der Arbeitsstunden helfen, Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

BAG Urteil richtig umsetzen: Vorgaben zum Arbeitszeiterfassungssystem


Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein System einzuführen, das „objektiv, verlässlich und zugänglich“ ist und eine Dokumentation sämtlicher Arbeitsstunden ermöglicht. Das System soll also Anfangs- und Endzeit sowie Pausen genau abbilden. Wie das Arbeitszeiterfassungssystem zu gestalten ist, gibt das Bundesarbeitsgericht nicht vor und überlässt die Aufzeichnungsform dem Arbeitgeber.

Bis jetzt konnte die Arbeitszeit auch manuell erfasst werden, etwa mittels einer Excel-Tabelle oder etwa auch mittels einer digitalen Zeiterfassungssoftware. Eine manuelle Dokumentation der Arbeitszeit mit einer Excel-Tabelle kann allerdings leicht manipuliert werden und stellt kein verlässliches System zur Zeiterfassung dar.

TimeTrack als optimale Lösung zur Zeiterfassung in Unternehmen


Um den Anforderungen des BAG-Urteils gerecht zu werden, sollten Arbeitgeber für Ihren Unternehmen verschiedene Lösungsansätze in Betracht ziehen. Die Implementierung elektronischer Zeiterfassungssysteme, die sowohl für stationäre als auch für mobile Arbeitsplätze geeignet sind, kann eine effiziente Lösung sein. Insbesondere durch mobile Anwendungen oder cloudbasierte Dienste ist die Erfassung der Arbeitszeiten mit wenigen Klicks möglich. TimeTrack erlaubt es, jedes internetfähige Gerät als elektronisches Zeiterfassungsterminal zu nutzen. Der/die Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit von unterwegs via Smartphone oder am PC im Büro registrieren.

Ihre Daten sind sicher mit TimeTrack. Arbeitszeiterfassung mit TimeTrack ist:

  • Gesetzeskonform – Die Pausenregelungen sind konform mit dem Gesetz des Standorts Ihres Unternehmens und werden automatisch von der Arbeitszeit abgezogen.
  • Transparent – Die automatisch berechnete Stundendifferenz der Soll- und Ist-Stunden wird automatisch angezeigt. Mitarbeiter und Vorgesetzter profitieren von maximaler Transparenz im Gegensatz zur Verwendung eines manipulierbaren Zeiterfassungssystems.
  • Einfach zu bedienen – Mit nur einem Klick kann man die Stempeluhr starten. Nie wieder müssen Sie Ihre Arbeitszeiten auf Excel oder Papier dokumentieren.

Wollen Sie mühelos und verlässlich alle gesetzlichen Vorgaben im DACH-Raum einhalten bzw. bei Kontrollen leicht und übersichtlich Aufzeichnungen nachweisen? Jetzt TimeTrack kostenlos testen!

Integration mit anderen Unternehmenssystemen

Ein gutes Zeiterfassungssystem kann eng mit anderen HR- und Unternehmenssystemen integriert sein. Dies ermöglicht eine nahtlose Verbindung zwischen dieser Art von Zeiterfassung, Gehaltsabrechnung, Personalplanung und anderen relevanten Prozessen. Die Automatisierung und Integration verschiedener Systeme kann zu noch effizienterer und genauerer Zeiterfassung.

Arbeitszeiterfassung in verschiedenen Ländern: Ein Blick auf die Situation weltweit

In einigen europäischen Ländern gibt es bereits seit längerem eine Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitzeit. Zum Beispiel haben Spanien, Frankreich und Italien entsprechende Gesetze eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsstunden erfasst werden.

Andere europäische Länder wie Großbritannien und die Niederlande haben weniger strikte Regelungen. Hier gibt es keine generelle Verpflichtung zur umfassenden Arbeitszeiterfassung. Stattdessen wird den Arbeitgebern oft eine gewisse Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung gewährt, solange die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden.

Fazit

Insgesamt führt das BAG-Urteil zu einer wichtigen Veränderung in der Arbeitswelt und unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Arbeitszeiterfassung. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und schafft eine transparentere und fairere Arbeitsumgebung. Dienstgeber sollten sich jetzt aktiv mit den Anforderungen des Urteils auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den neuen Pflichten nachzukommen. Um über die wichtigsten Vorteilen der digitalen Zeiterfassung mehr zu erfahren, laden Sie unseres kostenlosen E-Book jetzt herunter.