Raucherpausen im Arbeitsalltag: Die Debatte um die Arbeitsunterbrechungen in Unternehmen

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Ein Arzt zeigt einem Patienten, wie eine Zigarette zerbrochen wird, um auf die Gefahren des Rauchens hinzuweisen.

Inhaltsverzeichnis


Raucherpausen am Arbeitsplatz sind ein kontroverses Thema, das in vielen Betrieben zu Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch Kollegen führt. Während einige die kurzen Auszeiten für Raucher als legitimen Bestandteil des Arbeitstages betrachten, sehen andere darin eine Belastung für die Arbeitstätigkeit und ein möglicherweise unfaires Privileg. Wie am Arbeitsplatz mit dem Thema Raucherpausen umgegangen wird, wirft nicht nur rechtliche, sondern auch organisatorische Fragen auf.

In diesem Beitrag möchten wir einen genaueren Blick auf die verschiedenen Perspektiven werfen, die mit dem Thema Raucherpausen einhergehen. Dabei betrachten wir verschiedene Möglichkeiten der Arbeitgeber und Mitarbeitenden, mit dem Thema umzugehen, und nehmen auch die gesetzlichen Regelungen unter die Lupe. Lesen Sie selbst, wie Unternehmen einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Raucher und Nichtraucher sowie den betrieblichen Erfordernissen schaffen können.

Was ist die Raucherpause?

Die Raucherpause ist eine kurze Unterbrechung während der Arbeitszeit, die speziell für Raucherinnen und Raucher vorgesehen ist, damit sie Gelegenheit haben, eine Zigarette zu rauchen. In vielen Unternehmen oder Büros gibt es dafür festgelegte Pausenzeiten, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit kurzzeitig unterbrechen können, um Stress abzubauen oder persönlichen Bedürfnissen nachzugehen.

Die Raucherpause ist eine spezielle Form dieser Pause, da sie, wie der Name schon sagt, für Raucher gedacht ist. In einigen Unternehmen gibt es allerdings auch Richtlinien oder Regelungen, die den Ort und die Häufigkeit von Raucherpausen festlegen. Raucherpausen bieten gerne mal Raum für Diskussionen, zum Beispiel darüber, ob sie als produktiv betrachtet werden und wie sie sich auf die Arbeitsleistung der Raucher im Betrieb auswirken.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitsplätze und Arbeitgeber Raucherpausen während der Arbeitszeit unterstützen oder zulassen, insbesondere in Bereichen, in denen Rauchverbot herrscht oder strenge Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien gelten. In einigen Ländern und Unternehmen gibt es auf der einen Seite auch Bestrebungen, rauchfreie Arbeitsumgebungen für ihre Beschäftigten zu fördern und den Rauchern auf der anderen Seite alternative Methoden zur Verfügung zu stellen, um ihre Rauchgewohnheiten zu bewältigen.

Zwei Personen in Businesskleidung unterhalten sich im Freien, während eine Frau eine Zigarette raucht und der Mann einen Kaffeebecher hält.

Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Die Raucherpause wird allgemein nicht als Arbeitszeit betrachtet und der Arbeitgeber ist demnach auch nicht verpflichtet, diese Pausen zu bezahlen. Ihr Chef ist allerdings in der Position, die Rahmenbedingungen für das Rauchen während der Arbeitszeit festzulegen.

Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze zur Umsetzung von Raucherpausen in einem Unternehmen:

  1. Der Arbeitgeber gestattet den Mitarbeitern, Raucherpausen während der Arbeitszeit zu nehmen, ohne dass diese Zeit nachgearbeitet werden muss.
  2. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Raucherpausen nachzuarbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Raucher keinen Vorteil durch zusätzliche Pausenzeit haben.

In erster Linie liegt es in der Verantwortung des Arbeitgeber sicherzustellen, dass keiner seiner Mitarbeiter, in diesem Fall die Nicht-Raucher, benachteiligt wird. Sollten Raucherpausen also nicht nachgearbeitet werden müssen, ist es wichtig, die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu gewährleisten und jedem das gleiche Privileg von zusätzlichen Pausen einzuräumen. Unabhängig davon, ob es sich um kurze Arbeitszeitunterbrechungen handelt, um frische Luft zu schnappen, zu verschnaufen oder sich die Beine zu vertreten und anderen Bedürfnisse zu befriedigen.

Sollte ein Unternehmen sich für die zweite Option entscheiden, und die Raucherpausen müssen nachgearbeitet werden, dann kann dies entweder am selben Tag geschehen oder der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, die Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuholen. Die genauen Modalitäten sind in der Regel in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Gesetzliche Regelung zur Raucherpause

Seit 2007 das Bundesnichtraucher-Schutzgesetz eingeführt wurde hat sich die Gesetzeslage zugunsten der Nichtraucher entwickelt. Mit dem Gesetz wurden Arbeitgeber dazu gezwungen Maßnahmen zu ergreifen, um Nichtraucher vor den Auswirkungen des Passiv-Rauchens bzw. dem Zigarettenrauch zu schützen. Um das zu gewährleisten, kann ein allgemeines Rauchverbot eingeführt werden oder die Beschränkung des Rauchens auf bestimmte Bereiche des Betriebsgeländes erfolgen.

Allgemein sind die Arbeits- und Pausenzeiten der Arbeitnehmer durch das Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Gemäß § 4 im Arbeitsrecht ist bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben, während Arbeitnehmern bei Arbeitszeiten von mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten in Anspruch nehmen können. Die Entscheidung darüber, wie und wo diese Pause genutzt wird, bleibt ihnen selbst überlassen. Somit kann jeder Mitarbeitende seine Pause auch dazu nutzen, zu rauchen, sofern dies an einem Ort geschieht, an dem Nichtraucher nicht dem Rauch ausgesetzt sind. Gesetzlich werden allerdings abgesehen von diesen vorgeschrieben Zeit keine weiteren Unterbrechungen der Arbeitszeit vorgesehen, also auch keine kurzen Raucherpausen.

Darf der Arbeitgeber das Rauchen verbieten?

Der Arbeitgeber ist nicht in der Position, ein uneingeschränktes Rauchverbot für seine Arbeitnehmer zu erlassen, da das Rauchen am Arbeitsplatz unter das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung fällt. Dies ist in § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Allerdings hat er, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit, ein Rauchverbot für den ganzen Arbeitsbereich oder einen Teil davon zum Schutz der Nichtraucher-Kollegen zu verhängen.

§5 im Arbeitsrecht bezieht sich zwar auf den Schutz von Nichtrauchern vor den gesundheitlichen Risiken von Passivrauch, gilt allerdings nicht für das Dampfen einer E-Zigarette. Der Rauch dieser Zigaretten gilt nicht als gesundheitsschädigend, und somit ist den Arbeitnehmern das Rauchen dieser E-Zigaretten am Arbeitsplatz nicht gesetzlich verboten. Dennoch kann der Arbeitgeber auch hier Einschränkungen festlegen, wenn es dafür betriebliche Gründe gibt oder die Arbeitsleistung des Mitarbeitenden nachweislich leidet.

Eine Person lehnt eine Zigarette ab, indem sie ihre Hand hebt, während die andere Person die Zigarette anbietet.

Mögliche Konsequenzen für das Rauchen während der Arbeitszeit trotz Verbots

Sollte der Arbeitgeber ein striktes Rauchverbot für seine Arbeitnehmer im Unternehmensbereich ausgesprochen haben, dann ist dieses zwingend vorgeschrieben und für Raucher nicht verhandelbar. Es besteht also die klare Anweisung, sich an diese Regelung zu halten und ausschließlich die dafür vorgesehenen Pausenzeiten für das Rauchen zu nutzen.

Mitarbeiter, die sich diesem Verbot widersetzen und während der Arbeitszeit zur Zigarette greifen, setzen sich arbeitsrechtlichen Sanktionen aus. In solchen Fällen besteht das Risiko einer schriftlichen Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen vom Rauchverbot kann sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Raucherpause und Zeiterfassung

Die effektive Zeiterfassung im Betrieb und am Arbeitsplatz spielt eine entscheidende Rolle für die optimale Nutzung von Arbeitsressourcen sowie die genaue Abrechnung von Arbeitsstunden. Eine Zeiterfassungssoftware wie die TimeTrackApp bietet dabei eine Vielzahl von Funktionen, um diesen Prozess für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zu erleichtern und zu optimieren.

Durch die automatisierte Zeiterfassung können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten unkompliziert und fehlerfrei erfassen, sei es durch das Ein- und Ausstempeln oder manuelle Eingaben. Diese Automatisierung minimiert potenzielle Fehler und gewährleistet die präzise Datenerfassung.

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Die TimeTrackApp bietet zudem die Flexibilität, unterschiedliche Pausenzeiten zu erfassen. Insbesondere für Raucherpausen kann die Software so konfiguriert werden, dass sie den individuellen Pausenbedürfnissen der Mitarbeiter gerecht wird. Mitarbeiter können ihre Pausen entweder manuell erfassen oder von speziellen Funktionen profitieren, die Pausenzeiten automatisch registrieren.

Durch die Generierung detaillierter Berichte und Analysen über die erfassten Arbeitszeiten ermöglicht die Zeiterfassungssoftware Unternehmen, Einblicke in die effektive Nutzung der Arbeitszeit zu gewinnen. Dies trägt zur besseren Planung und Steuerung von Ressourcen bei.

Die Software trägt auch zur Einhaltung von Compliance und rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Arbeitszeitregulierungen und Pausen bei. Genauigkeiten in der Zeiterfassung sind vor allem in Unternehmen von Bedeutung, in denen genaue Aufzeichnungen aus rechtlichen Gründen erforderlich sind.

Mit mobilen Anwendungen ermöglicht die TimeTrack eine flexible Erfassung von Arbeitszeiten, auch wenn Mitarbeiter unterwegs oder im Homeoffice arbeiten. Dies unterstützt eine moderne, flexible Arbeitsumgebung und trägt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.

Raucherpause und Arbeitszeitbetrug

Es gibt Situationen, in denen Raucherpausen möglicherweise in einen Kontext von Arbeitszeitbetrug geraten können, aber es ist wichtig zu betonen, dass sie an sich kein Arbeitszeitbetrug sind. Der Betrug bezieht sich normalerweise auf Praktiken, bei denen Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten manipulierenum finanzielle Vorteile zu erlangen.

Wenn also ein Arbeitnehmer Raucherpausen ausnutzt, um absichtlich Arbeitsunterbrechungen zu erwirken und seine Arbeitszeit so zu verlängern oder zu verkürzen, könnte dies als Betrug betrachtet werden. Zum Beispiel, wenn jemand seine Pause über das erlaubte Maß hinaus ausdehnt und dies nicht in den Arbeitszeitnachweisen korrekt erfasst wird.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, klare Regeln im Umgang mit Pausen, einschließlich Raucherpausen, festzulegen. Dies kann beinhalten, wie Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz aufgezeichnet werden sollten, wie oft sie genommen werden dürfen und wie lange sie dauern dürfen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass das Ausnutzen von Pausenregelungen am Arbeitsplatz in unangemessener Weise als Verstoß gegen die Unternehmensrichtlinien betrachtet werden kann.

Ein Betrieb sollte also klare Richtlinien in Bezug auf Pausen und Arbeitszeiterfassung für die Belegschaft entwickeln und sicherstellen, dass diese Richtlinien von allen Mitarbeitern verstanden werden. Offene Kommunikation und Transparenz können dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter fair behandelt werden.

Versichert in der Raucherpause?

Arbeitnehmer genießen während der Raucherpausen keine Deckung durch die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsplatz, da das Rauchen keinen unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist. Gemäß der gesetzlichen Regelung wird der Tabakkonsum als persönliche Angelegenheit betrachtet. Im Falle eines Unfalls während einer Raucherpause sind Arbeitnehmer demnach nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbst Verletzungen, die auf dem Weg zur Pause auftreten, wie etwa ein Sturz, gelten nicht als Arbeitsunfall.

Für Raucher, die in Erwägung ziehen, das Rauchen aufzugeben, besteht übrigens in einigen Betrieben die Möglichkeit, Unterstützung durch die Arbeitgeber zu erhalten. Diese bieten Seminare zur Raucherentwöhnung als Teil ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements an. Zusätzlich sind Beratungsangebote zur Raucherentwöhnung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar.

Fazit

Wie Sie sehen, ist die Umsetzung der Raucherpausen am Arbeitsplatz ist nicht immer ganz einfach. Wichtig ist es, die Bedürfnisse aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, sowohl die der Raucher als auch der Nichtraucher und diese zu schützen. Klar formulierte Richtlinien, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie eine faire Zeiterfassung können dabei als wirksame organisatorische Maßnahmen dienen und gleichzeitig potenziellen Missbrauch verhindern.