Sonderurlaub – Wann ist er gerechtfertigt & wann nicht?

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Inhaltsverzeichnis


In Unternehmen kommt es nicht selten vor, dass die Arbeitnehmer/-innen um Sonderurlaub bitten. Hochzeiten oder auch ein Todesfall können der Grund für den Antrag auf Sonderurlaub sein. Als Personalmanager jedoch den Überblick über alle Situationen zu behalten, warum ArbeitnehmerInnen eine Freistellung und bezahlten Sonderurlaub erhalten, ist nicht immer leicht. In diesem Artikel stellen wir Ihnen das Konzept des Sonderurlaubs einmal genau vor und verraten genau, wann ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht und wann nicht.

Sonderurlaub – die Definition

Zunächst einmal ist Sonderurlaub etwas gänzlich anderes, als der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch auf eine bestimmte Anzahl Urlaubstage. Dieser gesetzlich geregelte Urlaub ist im Arbeitsvertrag zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen exakt und in Rücksichtnahme auf die aktuellen Regelungen im Recht festgehalten.

Sonderurlaub hingegen ist eine Ausnahme, also eine bezahlte Freistellung, wenn Gründe vorliegen, warum Arbeitnehmern dennoch Lohn zusteht, obwohl keine Arbeit erbracht wurde.

Trotz Arbeitspflicht und fehlender Arbeitsleistung sind ArbeitgeberInnen dennoch dazu verpflichtet, in manchen Fällen dennoch eine Fortzahlung des Entgelts zu gewährleisten. Grund hierfür ist eine besondere Form der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber MitarbeiterInnen, die im § 616 BGB (des Bürgerlichen Gesetzbuches) geregelt ist.

Anspruch auf Sonderurlaub

Allen ArbeitnehmerInnen steht also ein Anspruch auf Sonderurlaub zu. Dieser tritt genau dann ein, wenn ein unverschuldetesvorübergehendes Fehlen aus persönlichen Gründen des Arbeitnehmers besteht. Die MitarbeiterInnen mit Anspruch auf Sonderurlaub können also der Anwesenheitspflicht in manchen Situationen nicht nachkommen.

Wenn der Anspruch nicht durch § 616 BGB geregelt wird, dann ist es im Arbeitsrecht ratsam, den Anspruch auf bezahlen Sonderurlaub direkt im Arbeitsvertrag festzuhalten und so eine Regelung zur Freistellung zu treffen.

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Sonderurlaub – Welche Fälle können eintreten?


Arztbesuche, Pflegetätigkeiten, Betreuung des eigenen Kindes – diese drei Gründe gibt es und noch viele weitere. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fälle und Ereignisse, die eintreten können. Je nach Tarifvertrag oder anderen Regelungen entscheidet sich dann im Einzelfall, ob Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub oder unbezahlte Freistellung besteht. In jedem Fall ist der Grund entscheidend, für welchen ein Tag Sonderurlaub durch die jeweiligen ArbeitnehmerInnen beantragt wird.

Bezahlter Sonderurlaub

Es können für die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen also in manchem Fällen Situationen eintreten, bei denen bezahlter Sonderurlaub gerechtfertigt ist. Das geschieht genau dann, wenn die Verhinderung des Arbeitnehmers vorübergehend ist. Wenn die Zeit allerdings nicht begrenzt scheint, dann ist in jeder Hinsicht auch mit einem Ende vom bezahlten Sonderurlaub und einem Lohnausfall zu rechnen.

Unbezahlte Freistellung

Wann können sich MitarbeiterInnen einen Tag Sonderurlaub nehmen, bei denen eine Fortzahlung des Lohns ausbleibt? Hierfür hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, wann die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen eine Freistellung von der Arbeitszeit geben müssen.

  • Bei Erkrankung des Kindes der Eltern mit einem Zeitraum von mehr als einer 5-Tage-Woche ist die Freistellung von der Arbeit unbezahlt. In diesem Fall erhalten die Eltern während der unbezahlten Freistellung Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse des Kindes.
  • Die Teilnahme an der Abschlussfeier vom Kind sowie die Teilnahme an Familienfeiern, solange es keine Hochzeit vom eigenen Kind ist, sind kein Grund für bezahlten Sonderurlaub.
  • Bei widrigen Verkehrsverhältnissen, egal ob durch öffentliche oder private Verkehrsmittel, besteht bei Fehlen kein Anspruch auf Vergütung des Arbeitnehmers.
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Bezahlter Sonderurlaub – Beispiele


Jetzt stellt sich natürlich noch immer die Frage, wann genau Sonderurlaub unter Fortzahlung des Entgelts genommen werden kann. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Beispiele vor, die Sie sich gerne in Ruhe ansehen können.

Beispiel 1: Betreuung des eigenen Kindes durch die Eltern

Eltern müssen in der Alltagswelt immer einen Balanceakt halten. Auf der einen Seite steht die Erfüllung der Arbeitszeit und dann wird natürlich versucht, keine Wünsche im Leben der Familie offenzulassen. Wohnung, Haushalt und Betreuung vom Kind, das durch verschiedene Ereignisse zu Hause bleiben muss.

Wann kann Sonderurlaub für die Betreuung des Kindes genehmigt werden? Das ist genau dann der Fall, wenn einem betreuungsbedürftigen Kind die Möglichkeit der Betreuung fehlt. Das Kind ist krank, die Schule bzw. der Kindergarten sind geschlossen und es gibt keine anderen Betreuungsmöglichkeiten. Maßgeblich ist immer der Einzelfall, aber unter bestimmten Bedingungen besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Beispiel 2: Sabbaticals

Das Sabbatjahr ist voll im Trend. Steht einer Einrichtung für den Mitarbeitenden etwas im Weg? Es ist ein Arbeitsmodell für einen längeren Sonderurlaub, der aus unterschiedlichen Gründen eingereicht werden kann.

Monate oder ein ganzes Jahr – in dieser Zeit wird entweder die nicht erbrachte Arbeitszeit summiert und muss nachgeholt werden oder die ArbeitnehmerInnen können vorarbeiten und erhalten weiterhin Arbeitsentgelt. Arbeitsrechtlicher Anspruch auf ein Sabbatical besteht allerdings nicht.

Eine Auflistung von möglichen Sonderurlaub-Fällen

Sofern nicht anders in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt, finden Sie hier eine Auflistung für den bezahlten Sonderurlaub, die Ihnen viel Zeit und Stress bei der Recherche abnehmen kann.

  1. Kinderbetreuung
  2. Arztbesuch ohne Terminoptionen und Operationen
  3. Beerdigung bzw. Todesfall naher Angehöriger
  4. Bei Bewerbungen, wenn Arbeitsverhältnis gekündigt ist
  5. Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
  6. Erkrankung von Angehörigen
  7. Behördengänge, wenn ArbeitnehmerInnen zu Termin geladen werden
  8. Verlassen des Arbeitsplatzes zum Gebet
  9. Geburt des eigenen Kindes
  10. Handwerkertermine bei Notfällen
  11. Heirat am Tag der eigenen Trauung
  12. Bei Naturereignissen, wie z.B. ein Eigenheim im Hochwasser
  13. Umzug wegen betrieblicher Ereignisse

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Fazit

Es gibt wirklich viele Gründe, um bezahlten Sonderurlaub zu geben. Ein Umzug, die goldene Hochzeit und manche andere gehören nicht dazu. Allerdings sind neben den gesetzlichen Grundlagen auch immer die verschiedenen betrieblichen Regelungen zu beachten.

Eins steht allerdings fest: Machen Sie sich die Arbeit nicht so schwer und erleichtern Sie sich die Planung und Verwaltung der Abwesenheiten in Ihrem Betrieb! TimeTrack bietet viele Vorteile des Zeitmanagements. Holen Sie sich einfach und unverbindlich die 14tägige Testversion und überzeugen Sie sich selbst!