Laut dem Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden eine mindestens 30-minütige Pause machen. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten lang sein. In TimeTrack ist diese gesetzliche Pausenregelung vordefiniert. Sie können jedoch auch eine eigene Pausenregelung für die Mitarbeiter:innen anlegen. Erfahren Sie unter Pausen- und Arbeitszeitregelung mehr dazu!
Die Pausendauer wird immer von der Anwesenheit abgezogen, da sie nicht zur Arbeitszeit zählt. In TimeTrack gibt es manuellen und den automatischen Pausenabzug (falls dieser nicht deaktiviert ist). Der manuelle Pausenabzug erfolgt durch den Mitarbeiter, gegeben dieser hat die Berechtigung dafür. Der automatische Pausenabzug wird nach den definierten Pausenregelungen von dem System ausgeführt.
In TimeTrack können Mitarbeiter:innen sich zu Beginn der Pause ausstempeln und zum Ende hin einstempeln, damit das System genau weiß, wann die Pause eingehalten wurde.
Beispiel zur Veranschaulichung: Max hat einen Arbeitstag von 10:00 – 22:00 Uhr; das ergibt 10 Stunden Anwesenheit und somit eine vorgeschriebene 45-minütige Pause. Er stempelt sich um 13:00 Uhr nur für eine halbe Stunde aus. Sobald Max 9 Stunden Arbeitszeit überschritten hat, zieht das System ihm zusätzliche 15 Minuten ab. In diesem Fall ist das nach 19:30 Uhr. Die Arbeit, die er nach 20:00 Uhr verrichtet, und die dazugehörigen Zuschläge, werden von der Pausenregelung nicht beeinflusst.
Der linke Zeiteintrag zeigt an, was Max in TimeTrack sieht. Der rechte Zeiteintrag zeigt, wie das System die Arbeitszeit von Max aufteilt.
Mitarbeiter können ihre Pausendauer in der Anwesenheit auch selbst eintragen. Dafür müssen sie unter Arbeitszeiterfassung > Anwesenheiten auf die eingetragene Anwesenheit klicken. Das Feld “Pause” können sie nun selbst bearbeiten. Es erscheint eine Warnung, dass der automatische Pausenabzug für diesen Eintrag deaktiviert ist.
Beispiel: Max arbeitet von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr, er macht jedoch im Gegensatz zur gesetzlichen Pausenregelung statt 45 Minuten 60 Minuten Pause. Die Zeitpunkte, zu der die Pausen abgezogen werden, sind wichtig für Zuschlagsregelungen. Das System zieht Max eine 30-minütige Pause nach 6 Stunden und eine 15-minütige Pause nach 9 Stunden Arbeitszeit ab. Zusätzliche Pausen werden vom Ende der Anwesenheit abgezogen.
Wenn der Mitarbeiter in TimeTrack keine Angaben bezüglich dem Zeitraum der eingehaltenen Pause macht, wird diese automatisch abgezogen, falls in den Einstellungen zur Pausenregelung der automatische Pausenabzug aktiviert ist. TimeTrack hält sich hierbei an die Pausenregelung, die dem Benutzer zugewiesen ist. Da das System nicht weiß, wie lange die Arbeitszeit dauern wird, werden die Pausen in einzelnen Teilen nach der gearbeiteten Arbeitszeit abgezogen.
Beispiel: Max stempelt sich um 10:00 Uhr ein. Sobald eine Arbeitszeit von 6 Stunden überschritten wurde, zieht das System Max eine 30-minütige Pause ab. Nach 9 Stunden zieht TimeTrack Max eine weitere 15-minütige Pause ab. Pausenabzüge von dem Ende der Arbeitszeit würden dazu führen, dass die Arbeitszeit verkürzt wird und Nachtarbeiter weniger Zuschläge bekommen.
Der Zeiteintrag links zeigt an, was Max sieht, wobei der rechte Zeiteintrag den Pausenabzug vom System darstellen soll.
Wenn die Arbeitszeit aber bis in die Nacht dauert, steht Mitarbeitern Zuschläge zu. Nachtzuschläge erhalten Personen, welche Nachtarbeit verrichten. In Österreich versteht man unter Nachtarbeit arbeitsrechtlich jene Arbeitszeit, welche nach 20:00 Uhr stattfindet. Erfahren Sie mehr mehr zum Arbeitszeitgesetz!
Beispiel: Max arbeitet bis 23:00 Uhr, weshalb er 3 Stunden Nachtarbeit verrichtet. Die 3 Stunden Arbeitszeit von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr gelten als Nachtzuschlag. In dem Zuschlagsbericht von TimeTrack werden die 3 Stunden Max automatisch als Nachtzuschlag zugewiesen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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