Was ist Nachtarbeit?Nachtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und bezieht sich auf jene Arbeit, die in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird und mindestens zwei Stunden beträgt. Nachtarbeitnehmer genießen besondere Rechte und erhalten angemessene Zuschläge.