Der Begriff „Resturlaub“ bezieht sich auf die verbleibenden Urlaubstage, die Angestellten am Ende eines bestimmten Zeitraums, in der Regel eines Jahres, noch zur Verfügung stehen. Der Resturlaub ergibt sich aus nicht genommenen Urlaubstagen, die der Mitarbeitende während des laufenden Jahres aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen haben. Die Definition und Regelungen bezüglich des Resturlaubs variieren je nach nationalen Gesetzen, Unternehmensrichtlinien und individuellen Arbeitsverträgen.