Was ist die Urlaubsabgeltung? Unter Urlaubsabgeltung wird im Arbeitsrecht die Auszahlung von noch nicht genommenem Urlaub verstanden, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. In vielen Ländern, darunter Deutschland, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Wenn ein Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht den gesamten ihm zustehenden Urlaub genommen hat, muss der Arbeitgeber die nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlen. Dies wird als Urlaubsabgeltung bezeichnet.